Donau Mörtel GmbH & Co. KG

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Cem Flow®

 

     
  CemFlow® ist ein zementgebundener, faserarmierter Fließestrich, direkt aus dem Fahrmischer. Neben schnellem Baufortschritt, verbunden mit hoher Wirtschaftlichkeit, überzeugt CemFlow® vor allem durch hervorragende Produkteigenschaften.
Bekannte Schwächen herkömmlicher Zementestriche wie „Schüsseln“ und Rissbildung sind nahezu auszuschließen.

CemFlow® ist für alle Estrichkonstruktionen und Bodenbeläge geeignet. 
 
 

 

Technische und bauphysikalische Daten  

 

 

Zementgebundener Fließestrich (CT) CT nach DIN EN 13813 - geeignet als CT nach DIN 18560
Biegezugfestigkeitsklassen gemäß DIN 18560 F4 - F5
Druckfestigkeitsklassen gemäß DIN 18560 C 20 - C 35
Begehbarkeit nach ca. 1 bis 2 Tagen
Belastbarkeit nach ca. 4 bis 5 Tagen

Belegreife

Restfeuchte muss mit dem CM-Gerät gemessen werden.

    unbeheizte Estriche (alle Beläge, außer Parkett)

    < 2,0 Masse-%

    beheizte Estriche (alle Beläge)           

    < 1,8 Masse-%

Aufheizbeginn bei Heizestrichen nach 21 Tagen (gemäß Aufheizprotokoll Cem Flow)
Brandverhalten A1
Trockenrohdichte ca. 2,0 kg/dm³
Verarbeitungszeit (ab Mischbeginn) ca. 3 Stunden
Nachbehandlung

In den ersten 3 Tagen vor Zugluft und direkter Sonneneinstrahlung

  schützen. Die Oberfläche nach 3 bis 4 Tagen anschleifen.
Wärmedehnungskoeffizient ca. 0,012 mm/(mK)

 


Nicht geeignet ist CemFlow® für die Anwendung in Außenbereichen wie Terassen und Balkone.

Informationen rund um den Einbau

Folgende Hinweise sollen Antworten zu häufig auftretende Fragestellungen liefern. Sie sollen Anweisungen der Estrichverlegefirmen und bestehende Richtlinien, Normen und Hinweise des BEB nicht ersetzten.

Wichtig!

Auf Aluminium-Kaschierten Dämm- und Abdichtungsprodukten dürfen Fließestriche nicht eingebaut werden! Eine Verunreinigungen des Estrich-Untergrundes mit Aluminium ist zu vermeiden!  

 
   
Fließestrich von Donaumörtel ist ausschließlich von Estrichfachfirmen einzubauen!!  

Einbau 
 
 
Mögliche Konstruktionsarten: 
 auf Trennschicht
 auf Dämmschicht
 auf Fußbodenheizung
 im Verbund

Einbaustärke: gem. DIN 18560 II mindestens 45mm 
 
       
Fugen 
 
Generell müssen Bauwerksfugen in den Estrich übernommen werden. Bei Türdurchgängen und zwischen unterschiedlichen Heizkreisen sind Fugen auszubilden.
Weiterhin sind bei Feldgrößen >40 m², Seitenverhältnissen größer 2:1 und ungünstiger Raumgeometrie Fugen einzuplanen.
Der Randdämmstreifen muss eine Zusammendrückbarkeit von mind. 5 mm gewährleisten und sollte eine Stärke von mind. 10 mm haben.
 
       
Nachbehandlung   Bis zum 3. Tag nach Einbau ist ccvor Zugluft und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.
3 bis 4 Tage nach Einbau muss die Oberfläche mit einem Tellerschleifer (Korngröße 16mm) angeschliffen werden. 
 
       
Austrocknung Ausschlaggebend für eine zügige Austrocknung ist das regelmäßige Entlüften der Räume durch Stoßlüften. Hiermit kann am 4. Tag nach Einbau begonnen werden.
Verständlicherweise beeinflussen Witterung, Luftfeuchtigkeit und Temperatur die Dauer der Austrocknung bis zur erforderlichen Restfeucht im Estrich. .

Die Fußbodenheizung kann frühestens 21 Tage nach Einbau zur Unterstützung der Austrocknung in Betrieb genommen werden. Das Aufheizprotokoll ist strikt einzuhalten.

Maßnahmen zur Zwangstrocknung (wie z.B. Kondensationstrockner) sind ab dem 14. Tag nach Einbau möglich.
Zur Trocknung nicht geeignet sind Heizgeräte, deren Abgase im Gebäude bleiben (z.B. Heizkanone). Durch die direkte Verbrennung entsteht zusätzliches Wasser, wodurch die Raumluftfeuchte wieder ansteigt.
 
       
Belegreife Die Belegreife. bzw. die nach DIN vorgeschriebene Restfeuchte im Estrich ist bei gängiger Einbaustärke von 45mm bis 60 mm und kontinuierlicher Entlüftung nach ca. 4 bis 6 Wochen erreicht.
Bei Zuhilfenahme der Fußbodenheizung zur Austrocknung ist i.d.R. die Belegreife nach Abschluss des Heizprotokolls gegeben.
Zur eindeutigen Bestimmung der Restfeuchte ist vor den Bodenbelagsarbeiten die Durchführung einer CM-Messung (siehe Merkblatt FBH-M1: „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen; Stand Febr. 2005) vorgeschrieben. Diese liegt im Verantwortungsbereich des Oberbelaglegers!
 

 

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